Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
Regelmäßige Datensicherung ist obligatorisch
Die regelmäßige Sicherung von Geschäftsdaten ist im gewerblichen Bereich selbstverständlich.
Ein Computerdienstleister kann davon ausgehen, dass Unternehmen regelmäßig eine Vollsicherung ihrer Geschäftsdaten vornehmen. Daher haftet der Dienstleister nicht für Schäden, die bei einem Systemausfall aufgrund fehlender Sicherungen entstehen. Vor dem Oberlandesgericht Hamm hatte somit auch ein Unternehmen keinen Erfolg, das seinen Schaden von einem beauftragten Dienstleister ersetzt verlangte.
Im Vorfeld von Serverarbeiten, für die das Unternehmen den Dienstleister beauftragt hatte, kam es zu einem Systemausfall. Der Schaden entstand vor allem durch unzureichende Sicherungsmaßnahmen des Auftraggebers. Die Richter sahen hierin ein deutlich überwiegendes Mitverschulden, denn für die Mitarbeiter des Dienstleisters waren die mangelhaften Sicherungsvorkehrungen nicht ersichtlich gewesen.
