Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
Kein Zwangsgeld gegen Testamentsvollstrecker
Ein Testamentsvollstrecker kann nicht durch das Nachlassgericht kontrolliert oder mit einem Zwangsgeld bedroht werden.
Ein Testamentsvollstrecker vollzieht den letzten Willen des Erblassers. Dabei untersteht er grundsätzlich keiner Kontrolle durch das Nachlassgericht. Dieses kann somit keine Zwangsmittel gegen einen Testamentsvollstrecker verhängen, der seinen Pflichten nicht ausreichend nachkommt.

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hob daher ein bereits verhängtes Zwangsgeld auf, mit dem eine Rechnungslegung durch den Testamentsvollstrecker erreicht werden sollte. Die Richter erklärten, dass das Nachlassgericht nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen die Aufgabenerledigung des Vollstreckers prüfen darf.
