Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
Existenzgründung durch Geschäftsübernahme
Sich selbstständig machen, heißt nicht zwangsläufig, ein völlig neues Unternehmen zu gründen.
Um selbstständig zu werden, müssen Sie nicht immer ein völlig neues Unternehmen gründen. Sie können auch ein schon bestehendes Geschäft übernehmen. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn ein Unternehmer keinen Nachfolger hat. Eine Geschäftsübernahme erleichtert in der Regel den Schritt in die Selbstständigkeit, da neben den Geschäftsräumen, einem Lager und Geschäftsbeziehungen vor allem bereits die Kunden vorhanden sind.

Jedoch gibt es auch hier nicht nur positive Aspekte - eine Geschäftsübernahme birgt andere Risiken. Die Übergabe der Firma an einen Nachfolger verläuft selten gänzlich reibungslos. Empfehlenswert ist es daher, sich bei einer Geschäftsübernahme, von einem Steuerberater oder Anwalt begleiten zu lassen. Nicht etwa deshalb, weil es zu steuerlichen und rechtlichen Problemen kommen würde, sondern schlicht und ergreifend, weil immer wieder persönliche Missverständnisse und Fehleinschätzungen vorkommen, bei denen eine neutrale und außen stehende Person hilfreich sein kann.
