Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
Mögliche Rechtswidrigkeit der Telekom-Gratistarife
Die von der Deutschen Telekom AG angebotenen Tarife "Aktiv Plus xxl (neu)" und "AktivPlus basis calltime 120" sind möglicherweise wettbewerbswidrig.
Die von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gegenüber der Deutschen Telekom AG genehmigten Tarife "Aktiv Plus xxl (neu)" und "AktivPlus basis calltime 120" sind möglicherweise wettbewerbswidrig und damit auch rechtswidrig. Bei "Aktiv Plus xxl (neu)" können Kunden gegen eine monatliche Zusatzgebühr von 3,58 Euro am Wochenende sowie an gesetzlichen Feiertagen kostenlos Gespräche führen. Bei "AktivPlus basis calltime 120" wird für 1,47 Euro zusätzliches Entgelt ein Freikontingent von 120 Minuten erworben.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Köln unterschreiten die Verbindungskosten bei diesen Tarifen die üblichen Verbindungskosten erheblich. Das Gericht ordnete daher am 12. Dezember 2003 die Aussetzung dieser Tarife an, nachdem Arcor und 01051 Telecom Widersprüche gegen die behördliche Genehmigung eingelegt hatten. Allerdings hob das Oberverwaltungsgericht Münster schon wenige Tage später diese Entscheidung vorläufig wieder auf.
Bis auf weiteres darf die Deutsche Telekom diese Tarife damit zwar weiterhin anbieten. Ob die Kunden aber auch dauerhaft von diesem Angebot profitieren können, ist damit aber noch lange nicht entschieden. Diese Entscheidung fällt erst im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht.