Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Prognostizierte Steuereinnahmen weiter im Sinkflug
- Sachbezugswerte für 2025
- Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
Reduzierter Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungen
Der Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungsbeiträge wird ab 2004 gekürzt.
Unter den zahlreichen Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der reduzierten Einkommensteuertarife hat auch der Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungsbeiträge zu leiden. Diese Beiträge sind nämlich ab 2004 nur noch zu 88 % als Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen. Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug bleibt weiterhin eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren.