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Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
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- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
Geringerer Sparerfreibetrag ab 2004
Als Teil der Gegenfinanzierungsmaßnahmen für die Reduzierung der Steuersätze bei der Einkommensteuer sinken die Sparerfreibeträge ab 2004.
Um die Reduzierung der Steuersätze im kommenden Jahr zu finanzieren, werden zahlreiche Ausnahmeregelungen und Freibeträge im Steuerrecht gestrichen oder gekürzt. In Anlehnung an die Koch-Steinbrück-Vorschläge betrifft das auch den Sparerfreibetrag, der ab dem kommenden Jahr nur noch 1.370 Euro statt bisher 1.550 Euro für Ledige und 2.740 Euro statt 3.100 Euro für Verheiratete beträgt. Sie sollten sich daher auch über die Anpassung Ihrer Freistellungsaufträge im kommenden Jahr Gedanken machen.
