Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Vermietungsmodell für Ehepartner
Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist auch die Vermietung einer Wohnung an den Ehepartner möglich.
Der Bundesfinanzhof hat abgesegnet, dass im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ein Ehegatte dem anderen eine am Beschäftigungsort gelegene Wohnung vermieten kann. Voraussetzung ist, dass im Mietvertrag fremdübliche Bedingungen vereinbart werden.
Eine solche Vermietung ist kein Rechtsmissbrauch, wie die Finanzverwaltung meinte. Der Ehepartner kann frei über sein Eigentum und damit über eine Vermietung entscheiden. Dies führte im entschiedenen Fall zur Berücksichtigung steuerlicher Verluste aus der Vermietung.
