Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026

Kosten für Updates von Standardsoftware
Ein neues Urteil legt fest, dass die Kosten für Updates von Standardsoftware sofort abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind.
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen sind die Kosten für den Kauf eines Updates für eine Standardsoftware sofort abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Außerdem wurde von den Richtern entschieden, dass die Abschreibungsdauer für Standardsoftware der von Hardware entspricht und damit in der Regel drei Jahre beträgt.

