Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
Dienstwagensteuer auch für Geländewagen
Auch Geländewagen und Taxis unterliegen der 1 %-Regelung für die Privatnutzung von Dienstwagen.
Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass die 1 %-Regelung auch für Geländewagen gilt, obwohl diese nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz nicht als PKW sondern als "andere Fahrzeuge" behandelt werden. Damit entfällt ein Anreiz, sich einen Geländewagen in der Annahme zuzulegen, dass dieser nicht mit der Dienstwagensteuer belegt wird.

In einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen wurde festgelegt, dass die 1 %-Regelung auch bei einem Taxi anzuwenden ist. Weiter entschieden die Richter, dass ein Fahrtenbuch stets im Original vorzulegen ist, es empfiehlt sich nicht, das Fahrtenbuch in Reinschrift zu übertragen.
