Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
Eigenheimzulage auch für Erweiterungen
Auch ein Erweiterungsbau kann durch die Eigenheimzulage begünstigt werden.
Die Eigenheimzulage kann Ihnen auch für einen Erweiterungsbau gewährt werden. Die Bedingungen dafür lassen sich kurz zusammenfassen:
-
Neuer Wohnraum unter wesentlichem Bauaufwand
-
Erweiterung einer bereits vorhanden Wohnung
-
Nutzung zu eigenem Wohnzweck
Unter einer Erweiterung wird das Schaffen von neuem Wohnraum unter wesentlichem Bauaufwand verstanden. Voraussetzung für die Begünstigung Ihres Erweiterungsbaus ist zunächst, dass die Erweiterung einer schon vorhandenen Wohnung zugerechnet werden kann. Förderzweck soll hier nämlich die Begünstigung der Herstellungskosten für Erweiterungen an Ihrer Wohnung sein, deren Wohnfläche Sie vergrößern. Darüber hinaus ist für die Gewährung der Eigenheimzulage Voraussetzung, dass Sie die Wohnung und die Erweiterung zu eigenen Wohnzwecken nutzen.
