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Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket, das auch eine einmalige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vorsieht, soll das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen ausgeglichen werden.
Das stetig wachsende Defizit bei den gesetzlichen Krankenkassen will die Bundesregierung durch ein Bündel aus Maßnahmen in den Griff bekommen, die sowohl Leistungs- und Ausgabenkürzungen umfassen als auch höhere Zuzahlungen und Beiträge. Geplant ist neben der Anhebung der Zuzahlung für Arzneimittel auf mindestens 7,50 Euro und einer Senkung des Krankengeldes um 5 % auch eine Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Außer bei Eltern von Kindern unter sieben Jahren, pflegenden Angehörigen und Rentnern soll ab 2028 ein Zusatzbeitrag von 3,5 % für die Mitversicherung eines Ehepartners fällig werden.

Schon ab 2027 sollen andere Änderungen beim Beitrag kommen, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber belasten werden. Insbesondere soll die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung einmalig um 300 Euro monatlich oder 3.600 Euro im Jahr zusätzlich zur turnusmäßigen Anhebung aufgrund der jährlichen Lohnentwicklung steigen. Auf die Arbeitgeber kommen dadurch 1,2 Mrd. Euro an Zusatzkosten zu. Weitere 1,6 Mrd. Euro müssen die Arbeitgeber daneben für eine Anhebung des Krankenversicherungsbeitrags für Minijobber schultern. Allerdings wird die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vor allem Gutverdiener und damit die profitabelsten Beitragszahler verstärkt in die private Krankenversicherung treiben, wodurch ein Teil der bisherigen Beiträge wegfällt und die Zusatzeinnahmen nur begrenzt steigen. Aktuell geht das Bundesgesundheitsministerium davon aus, dass von der Anhebung 5,4 Mio. Arbeitnehmer betroffen sein werden, von denen ca. 100.000 in die private Krankenversicherung wechseln werden.
