Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
Die Gewinngrenze für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags bezieht sich auf den steuerlichen Gewinn, der auch außerbilanzielle Hinzurechnungen umfassen kann.
Nur wenn der Gewinn die im Gesetz festgelegte Grenze von derzeit 200.000 Euro nicht überschreitet kann der Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden. Wie der Begriff "Gewinn" in diesem Zusammenhang zu verstehen ist, hat nun der Bundesfinanzhof entschieden. Laut dem Urteil ist darunter der steuerliche Gewinn zu verstehen. Bei der Prüfung, ob die Gewinngrenze überschritten wird, sind deshalb auch außerbilanzielle Korrekturen zu berücksichtigen. Das betrifft somit auch die Gewerbesteuer, die nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar ist und damit dem bilanziellen Gewinn hinzuzurechnen ist.
