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Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Nichteheliche Lebensgemeinschaften werden auch weiterhin bei der Erbschaftsteuer schlechter gestellt bleiben als Ehepartner.
Die Bundesregierung sieht keine Gründe, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in die günstige Steuerklasse I bei der Erbschaftsteuer einzustufen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage aus dem Bundestag hervor. Eine Gleichbehandlung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften sei von Verfassung wegen nicht geboten. Die Anforderungen, die sich aus dem Grundgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an die Besteuerung von unentgeltlichen Erwerben innerhalb von Familien ergeben, werden durch die derzeitigen Regelungen erfüllt, meint die Regierung.
