Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
An der Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie auf 7 % zum 1. Januar 2026 hält die Bundesregierung unverändert fest.
Trotz Deckungslücken im Bundeshaushalt hält die Bundesregierung daran fest, den Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 auf 7 % zu reduzieren. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage aus dem Bundestag hervor. Die Umsetzung hat die Regierung inzwischen auch in Angriff genommen und die Absenkung im Entwurf für das Steueränderungsgesetz 2025 untergebracht.

Hinsichtlich der Frage, inwieweit Senkungen der Umsatzsteuer an die Verbraucher weitergegeben werden, verweist die Regierung auf Studien aus der Zeit der Corona-Pandemie, die eine teilweise Weitergabe der Steuersatzsenkung an die Verbraucher nahelegen. Befragte Gastronomen gaben insbesondere Kundenerwartungen und die Wettbewerbssituation als Gründe für die Weitergabe der reduzierten Umsatzsteuer an.
Auch internationale Vergleichsstudien über längere Zeiträume deuteten darauf hin, dass Umsatzsteuersatzsenkungen im Regelfall teilweise an die Verbraucher weitergegeben werden. Die Regierung weist außerdem darauf hin, dass eine unvollständige Weitergabe an die Verbraucher als zielkonform angesehen wird, weil mit der Umsatzsteuersenkung erklärtermaßen auch eine Stärkung der Angebotsseite beabsichtigt ist.
