Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Kindergeldanspruch trotz Vollzeit-Erwerbstätigkeit
- Klarstellung zu E-Rechnung von Kleinunternehmern gefordert
- Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung nicht anfechtbar
- Erwartetes Steueraufkommen sinkt deutlich
- Betrugsversuche im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
- Pläne der Regierungskoalition im Steuer- und Arbeitsrecht
- Nordrhein-Westfalen setzt auf Künstliche Intelligenz bei der Steuerveranlagung
- Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
- Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
- Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens
Betrugsversuche im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
Derzeit gibt es wieder verstärkt Versuche, mit gefälschten E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern an die Daten und das Geld der Steuerzahler zu kommen.
Es kommt immer wieder vor, dass Betrüger an persönliche Informationen der Steuerzahler gelangen wollen, indem betrügerische E-Mails, SMS oder Briefe im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) versandt werden. Aktuell sind wieder betrügerische E-Mails und vereinzelt auch Briefe im Umlauf, die vorgeben, vom Bundeszentralamt für Steuern zu stammen. Das Bundeszentralamt für Steuern versendet jedoch grundsätzlich keine Bescheide oder Zahlungsaufforderungen per E-Mail.

Falls Sie eine solche E-Mail erhalten, sollten Sie das beigefügte Dokument nicht öffnen und die E-Mail unverzüglich löschen. Sollten Sie dennoch Informationen aufgrund betrügerischer Schreiben offenbart haben, dann empfiehlt das BZSt, schnellstmöglich Kontakt zur Bank oder Versicherung sowie einer örtlichen Polizeidienststelle aufzunehmen und diese über den Sachverhalt zu informieren. Derzeit warnt das BZSt insbesondere vor folgenden vier Varianten von Betrugsversuchen, wobei sich die Betrüger natürlich jederzeit auch neue Varianten ausdenken können:
-
Abgabe einer Erklärung über Kryptovermögen: Die Betroffenen erhalten von E-Mail-Adressen, die eine offizielle E-Mail-Adresse des Bundeszentralamtes für Steuern suggerieren, eine betrügerische E-Mail, in der eine Erklärung über das Kryptovermögen angefordert wird.
-
Angebliches Bearbeitungsentgelt: Die Betroffenen erhalten von verschiedenen E-Mail-Adressen, die eine offizielle E-Mail-Adresse des Bundeszentralamtes für Steuern suggerieren, eine betrügerische E-Mail. Der E-Mail ist teilweise ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid oder eine Rechnung über ein Bearbeitungsentgelt vom Bundeszentralamt für Steuern handeln soll.
-
Angeblicher Verspätungszuschlag: Die Betroffenen erhalten von E-Mail-Adressen mit "bzst" im Domainnamen, die eine offizielle E-Mail-Adresse des Bundeszentralamtes für Steuern suggerieren, eine betrügerische E-Mail. Der E-Mail ist teilweise ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom Bundeszentralamt für Steuern handeln soll.
-
Bescheid per E-Mail: Die Betroffenen erhalten von einer Absender-Adresse mit "bzst" im Domainnamen eine betrügerische E-Mail. Der E-Mail ist ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom Bundeszentralamt für Steuern handeln soll.
Das BZSt informiert auf seiner Website fortlaufend über neue Betrugsversuche, die bekannt werden. Dort sind auch zusätzliche Details und Beispiele zu den oben aufgezählten Betrugsversuchen abrufbar. Sofern Sie vermuten, ein betrügerisches Schreiben erhalten zu haben, können Sie dem BZSt auch einen Hinweis per E-Mail zusenden, damit dieses neue Betrugsversuche frühzeitig erkennen und die Öffentlichkeit entsprechend warnen kann.