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Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
Nachdem die Niedrigzinsphase inzwischen zumindest teilweise wieder vorbei ist, sind Säumniszuschläge zumindest ab 2022 nicht aufgrund ihrer Höhe verfassungswidrig.
Seit Jahren laufen Verfahren über die Verfassungskonformität der verschiedenen Zinsregelungen im Steuerrecht, nachdem die Zinssätze über eine Dekade deutlich unter den gesetzlich geregelten Zinssätzen lagen. Auch gegen Säumniszuschläge wurde und wird dieses Argument ins Feld geführt. Allerdings sind die Erfolgsaussichten dafür in den letzten Jahren deutlich gesunken.
Der Bundesfinanzhof hat nun in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung nämlich festgestellt, dass seit März 2022 keine ernstlichen Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung über die Höhe der Säumniszuschläge bestehen. Zur Begründung führen die Richter den deutlichen und nachhaltigen Anstieg der Marktzinsen an, der seit dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 zu verzeichnen ist. Damit habe die Niedrigzinsphase ihr Ende gefunden und die Bemessung des Zinsanteils in den Säumniszuschlägen - wenn man denn einen solchen unterstellt - könne nicht mehr als realitätsfremd angesehen werden.
