Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
Nachdem die Niedrigzinsphase inzwischen zumindest teilweise wieder vorbei ist, sind Säumniszuschläge zumindest ab 2022 nicht aufgrund ihrer Höhe verfassungswidrig.
Seit Jahren laufen Verfahren über die Verfassungskonformität der verschiedenen Zinsregelungen im Steuerrecht, nachdem die Zinssätze über eine Dekade deutlich unter den gesetzlich geregelten Zinssätzen lagen. Auch gegen Säumniszuschläge wurde und wird dieses Argument ins Feld geführt. Allerdings sind die Erfolgsaussichten dafür in den letzten Jahren deutlich gesunken.
Der Bundesfinanzhof hat nun in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung nämlich festgestellt, dass seit März 2022 keine ernstlichen Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung über die Höhe der Säumniszuschläge bestehen. Zur Begründung führen die Richter den deutlichen und nachhaltigen Anstieg der Marktzinsen an, der seit dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 zu verzeichnen ist. Damit habe die Niedrigzinsphase ihr Ende gefunden und die Bemessung des Zinsanteils in den Säumniszuschlägen - wenn man denn einen solchen unterstellt - könne nicht mehr als realitätsfremd angesehen werden.