Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
Der Bundesfinanzhof hat ernstliche Zweifel daran, dass ein Investitionsabzugsbetrag für eine Photovoltaikanlage allein wegen der rückwirkend eingeführten Steuerbefreiung rückgängig zu machen ist.
Die rückwirkend eingeführte Steuerbefreiung für die Einkünfte aus dem Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen hat in vielen Fällen dazu geführt, dass ein bereits geltend gemachter Investitionsabzugsbetrag für die erst 2022 angeschaffte Anlage vom Finanzamt wieder rückgängig gemacht wurde. Ob dies tatsächlich zulässig ist, darüber wird in der Fachwelt aber fleißig gestritten. Der Bundesfinanzhof hat ebenfalls ernstliche Zweifel, ob ein vor 2022 in Abzug gebrachter Investitionsabzugsbetrag für eine im Jahr 2022 tatsächlich erworbene und nunmehr steuerbefreite Photovoltaikanlage allein wegen des Inkrafttretens dieser Steuerbefreiung im Jahr 2021 rückgängig zu machen ist. Er hat deshalb dem Kläger die Aussetzung der Vollziehung gewährt, bis abschließend geklärt ist, ob die Rückgängigmachung überhaupt verfassungsrechtlich und nach den steuerrechtlichen Regelungen zulässig ist.