Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
Rentenleistungen waren in 2023 zu 68 % steuerpflichtig
Von den in 2023 gezahlten Rentenleistungen unterlagen 68 % der Steuerpflicht, auch wenn längst nicht jeder Rentner über den Grundfreibetrag kommt und tatsächlich Einkommensteuer zahlen muss.
Rund 22,1 Millionen Personen haben im Jahr 2023 Leistungen in Höhe von 381 Mrd. Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 121.000 Rentenempfänger mehr als im Vorjahr. Die Höhe der gezahlten Renten stieg im gleichen Zeitraum um 4,9 %. Von diesen Rentenleistungen zählten 2023 68 % zu den steuerpflichtigen Einkünften (260,5 Mrd. Euro). Seit 2015 stieg der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 13 Prozentpunkte. Die Ursache für den Anstieg des Besteuerungsanteils ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005. Wie viele Rentner für das Jahr 2023 tatsächlich Einkommensteuer zahlen müssen, ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht bekannt. Die aktuellsten Daten liegen für das Jahr 2020 vor, in dem rund 40 % der damals 21,8 Millionen Rentenempfänger Einkommensteuer auf ihre Rentenbezüge zahlen mussten.