Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Echtzeitüberweisung und Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr
- Erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Grunderwerbsteuer bei Gebäuden mit Solar- oder PV-Anlagen
- Trickbetrug führt nicht zu außergewöhnlicher Belastung
- E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe
- Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU
- Schriftform kein Erfordernis für Betriebsausgabenabzug
- Beitragsbemessungsgrenzen sollen spürbar steigen
Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen zulässig
Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Vorgaben zur Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen als zulässig eingestuft.
Basierend auf einer 2018 angepassten EU-Richtlinie hat auch Deutschland eine Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen eingeführt, die alle an einer potenziell aggressiven Steuergestaltung Beteiligten verpflichtet, diese den zuständigen Steuerbehörden anzuzeigen. Der Europäische Gerichtshof hat nun auf eine Klage des Belgischen Verbands der Steueranwälte hin die Zulässigkeit verschiedener Bestimmungen der EU-Richtlinie zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung bestätigt. Die Steueranwälte hatten unter anderem bemängelt, dass die Meldepflicht die Verschwiegenheitspflicht des Anwalts verletzen würde.
