Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Geerbtes und geschenktes Vermögen erreicht neuen Höchststand
Im Vergleich zu 2022 ist das erbschaft- und schenkungsteuerpflichtige Vermögen im Jahr 2023 um 19,8 % gestiegen.
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, ist das geerbte und geschenkte Vermögen auf einen neuen Höchststand gestiegen. Die Finanzämter haben 2023 Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 121,5 Mrd. Euro veranlagt. Nachdem dieser Wert noch 2022 um 14,0 % gesunken war, ist der Betrag in 2023 wieder um 19,8 % gestiegen und hat damit einen neuen Höchstwert erreicht. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer ist 2023 um 3,9 % auf 11,8 Mrd. Euro gestiegen.
