Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
Geerbtes und geschenktes Vermögen erreicht neuen Höchststand
Im Vergleich zu 2022 ist das erbschaft- und schenkungsteuerpflichtige Vermögen im Jahr 2023 um 19,8 % gestiegen.
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, ist das geerbte und geschenkte Vermögen auf einen neuen Höchststand gestiegen. Die Finanzämter haben 2023 Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 121,5 Mrd. Euro veranlagt. Nachdem dieser Wert noch 2022 um 14,0 % gesunken war, ist der Betrag in 2023 wieder um 19,8 % gestiegen und hat damit einen neuen Höchstwert erreicht. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer ist 2023 um 3,9 % auf 11,8 Mrd. Euro gestiegen.