Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
Bundesregierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024
Kurz nach dem Referentenentwurf liegt schon der Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 vor.
Die Bundesregierung hat am 5. Juni 2024 den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 beschlossen, das damit in die Hände des Bundestags zur parlamentarischen Beratung gegeben wird. Der Regierungsentwurf folgt nur wenige Wochen nachdem das Bundesfinanzministerium den ersten Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 vorgelegt hatte. Die einzige wesentliche Ergänzung im Regierungsentwurf gegenüber dem Referentenentwurf ist die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit, durch die Immobiliengesellschaften steuerliche Vorteile erhalten, wenn sie Wohnungen unterhalb der ortsüblichen Miete an Personen mit geringem Einkommen vermieten.
