Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
Überlassung an Angehörige verhindert nicht Spekulationsgewinn
Die unentgeltliche Überlassung einer Immobilie an die Eltern oder Schwiegereltern zählt nicht als Eigennutzung und verhindert damit nicht, dass ein steuerpflichtiger Spekulationsgewinn entstehen kann.
Die zehnjährige Spekulationsfrist für Immobilien greift dann nicht, wenn das Haus oder die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, dass die unentgeltliche Überlassung der Immobilie an die Mutter oder Schwiegermutter diese Voraussetzung nicht erfüllt. Erforderlich sei in jedem Fall, dass der Steuerzahler die Immobilie auch selbst bewohnt, wobei eine gemeinsame Nutzung mit Angehörigen oder einem Dritten unschädlich ist, aber eine ausschließliche Überlassung an andere eben dazu führt, dass ein Spekulationsgewinn anfallen kann, wenn die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist.