Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Kindergeldanspruch trotz Vollzeit-Erwerbstätigkeit
- Klarstellung zu E-Rechnung von Kleinunternehmern gefordert
- Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung nicht anfechtbar
- Erwartetes Steueraufkommen sinkt deutlich
- Betrugsversuche im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
- Pläne der Regierungskoalition im Steuer- und Arbeitsrecht
- Nordrhein-Westfalen setzt auf Künstliche Intelligenz bei der Steuerveranlagung
- Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
- Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
- Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens
Betrug mit gefälschten ELSTER-Websites und E-Mails
Betrüger nutzen aktuell E-Mails im Namen von ELSTER und falsche Webseiten mit ELSTER-Bezug, um persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern abzufangen.
Wieder einmal versuchen Betrüger, mit gefälschten E-Mails und Websites an die Anmeldedaten und Konto- oder Kreditkartendaten von Steuerzahlern zu gelangen. Das Finanzministerium Thüringen warnt aktuell davor, dass Betrüger E-Mails im Namen von ELSTER und falsche Webseiten mit ELSTER-Bezug zu diesem Zweck nutzen und dabei auch die Installation von Viren oder Trojanern versuchen. Den Empfängern der E-Mail wird erklärt, dass für das Jahr 2022 noch eine Steuererstattung auf sie wartet. Es wird darum gebeten, ein Formular unter einer falschen ELSTER-Webseite auszufüllen, damit der Betrag ausgezahlt werden kann. Der Link zu der Webseite steht nicht in Zusammenhang mit der wahren ELSTER-Plattform. Die Steuerverwaltung versendet Steuerdaten oder Rechnungen nie in Form eines E-Mail-Anhangs und fordert auch keine persönlichen Informationen per E-Mail an.