Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
Steuerfreiheit eines Stipendiums
Die Leistungen aus einem Heisenberg-Stipendium der DFG erfüllen in der Regel die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Stipendienzahlungen.
Stipendien sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Diese Voraussetzungen sind laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch bei einem Heisenberg-Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) erfüllt. Die DFG ist zwar ein privater Stipendiengeber, erfüllt aber die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Stipendien eines privaten Stipendiengebers, weil sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt. Außerdem überschreitet das Stipendium nicht den für die Bestreitung des Lebensunterhalts erforderlichen Betrag und ist auch nicht mit der Verpflichtung zu einer bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung verbunden.
