Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
Anhebung der Schwellenwerte im Handelsbilanzrecht in Arbeit
Die Schwellenwerte für die Bilanzsumme und die Umsatzerlöse zur Bestimmung der Größenklasse eines Unternehmens sollen um rund 25 % angehoben werden.
Das Bundesministerium der Justiz hat im Dezember 2023 eine Formulierungshilfe zur Änderung des Handelsgesetzbuchs veröffentlicht. Die geplanten Änderungen dienen der Anhebung der monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht. Diese werden jeweils um rund 25 % angehoben. Der Umfang der Bilanzierungs- und Berichtspflichten hängt von der Unternehmensgröße ab, weshalb eine Anhebung der Schwellenwerte zumindest für etwa 52.000 Unternehmen zu einer spürbaren Bürokratieentlastung führt. Von der Anhebung sind nur die monetären Schwellenwerte (Bilanzsumme und Umsatzerlöse) betroffen, nicht aber die Zahl der Arbeitnehmer, die als drittes Kriterium für die Bestimmung der Größenklasse unverändert bleibt.