Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
Einbringung führt nicht zu Kürzung der Abschreibung
Im Gegensatz zu einer Einlage führt die Einbringung eines Wirtschaftsguts nicht zu einer Kürzung der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung auf das Wirtschaftsgut.
Sofern ein Wirtschaftsgut aus dem Privatvermögen gegen die Gewährung einer Mitunternehmerstellung in eine Personengesellschaft eingebracht wird, liegt ein vollentgeltliches Geschäft vor, bei dem die Abschreibungsgrundlage anders als bei einer Einlage nicht zu kürzen ist. Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn der Wert des übertragenen Wirtschaftsguts nicht nur dem Festkapitalkonto, sondern auch einem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto gutgeschrieben wird.
