Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
Ermäßigter Steuersatz für die Gastronomie steht auf der Kippe
Bei Beratungen im Bundestag hat die Regierungskoalition einen Antrag abgelehnt, den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie schon jetzt bis Ende 2024 zu verlängern.
Nach derzeitigem Stand gilt der ermäßigte Steuersatz für Speisen in der Gastronomie noch bis zum 31. Dezember 2023. Bei einer Debatte im Finanzausschuss des Bundestags wurde eine Fortführung der Regelung über das Jahresende hinaus von der Regierungskoalition aber vorerst abgelehnt. Als Begründung nannte die Koalition insbesondere die Folgen für den Bundeshaushalt und die angespannte Haushaltssituation. Eine Fortführung der Steuerermäßigung würde den Bundeshaushalt mit 3,3 Milliarden Euro belasten. Zugleich habe sich die Situation in der Gastronomie deutlich verbessert, wie eine jüngste Umfrage des Branchenverbandes Degoha zeige. Das letzte Wort ist in dieser Sache jedoch noch nicht gesprochen, denn eine Fortführung der Regelung würde sowieso erst im Zuge der Haushaltsberatungen diskutiert werden.
