Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
Rentenanpassung zum 1. Juli 2023
Die diesjährige Rentenanpassung fällt zwar deutlich höher aus als in den Vorjahren, liegt aber unter der aktuellen Inflationsrate.
Zum 1. Juli erhalten Rentnerinnen und Rentner mehr Geld. Am 16. Juni 2023 hat der Bundesrat der entsprechenden Verordnung zugestimmt. Die Erhöhung beträgt 4,39 % im Westen und 5,86 % im Osten. Damit gilt künftig ein einheitlicher Rentenwert von 37,60 Euro in ganz Deutschland. Bisher gab es noch unterschiedliche Rentenwerte, sie wurden aber seit Juli 2018 schrittweise angeglichen. Ursprünglich sollte es erst ab Juli 2024 einen einheitlichen Rentenwert geben. Aufgrund der gestiegenen Löhne und der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt wird die Angleichung nun schon ein Jahr früher als gesetzlich geplant erreicht.
Auch wenn die diesjährige Anpassung noch unter der aktuellen Inflationsrate liegt, weil für die Rentenanpassung immer die Lohnentwicklung des Vorjahres entscheidend ist, ist die Anhebung doch so hoch, dass viele Rentner erstmals eine Steuererklärung für dieses Jahr werden abgeben müssen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Rentenanpassungen immer in voller Höhe steuerpflichtig sind und nicht teilweise von der Steuerpflicht befreit sind, wie das für die anfängliche Rente gilt.
