Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
Wärmeabgabe an anderen Betrieb als unentgeltliche Wertabgabe
Der Europäische Gerichtshof muss prüfen, ob die kostenlose Wärmeabgabe an einen anderen Betrieb als unentgeltiche Wertabgabe umsatzsteuerpflichtig ist.
Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob die kostenlose Wärmeabgabe aus der Biogasanlage eines Unternehmers an einen anderen Unternehmer für dessen betriebliche Tätigkeit als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer unterliegt. Außerdem möchte der Bundesfinanzhof wissen, ob es dabei darauf ankommt, ob der Empfänger die Wärme für Zwecke verwendet, die ihn zum Vorsteuerabzug berechtigen. Der EuGH muss außerdem darüber entscheiden, wie in so einem Fall die Selbstkosten für die Bewertung der Wärmeabgabe zu ermitteln sind.
