Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
Unterstützung der Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien
Für Spenden und Hilfsleistungen zugunsten der Erdbebenopfer gelten verschiedene Erleichterungen bei Abzugsmöglichkeiten und steuerlichen Nachweispflichten.
Das große Erdbeben im Februar hat in der Türkei und in Syrien sehr großes menschliches Leid und massive Schäden an der Infrastruktur verursacht. Wegen der hohen Anteilnahme und Spendenbereitschaft in der Bevölkerung hat das Bundesfinanzministerium für die Unterstützung der Opfer des Erdbebens dieselben Erleichterungen angeordnet, die bereits bei früheren Naturkatastrophen besonderen Ausmaßes galten. Die Sonderregelungen erleichtern Spendern, Organisationen und Unternehmen sowie deren Arbeitnehmern die Hilfeleistung. Die Vereinfachungsregelungen gelten für Unterstützungen, die vom 6. Februar 2023 bis 31. Dezember 2023 geleistet werden. Neben Erleichterungen für Spenden und für Hilfsaktionen durch gemeinnützige Organisationen ist insbesondere die Unterstützung durch Unternehmen für Betroffene und Geschäftspartner geregelt.
