Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
Bundesregierung will Mehrwertsteuer auf Gas senken
Für die Dauer der Gasumlage soll die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 % auf 7 % abgesenkt werden.
Angesichts der gestiegenen Gaspreise will die Bundesregierung die Verbraucher bei der Mehrwertsteuer entlasten. Künftig soll die Steuer auf Gasverbrauch 7 statt wie bisher 19 % betragen. Diese Absenkung soll bis zum 31. März 2024 gelten - solange, wie auch die Gasumlage erhoben wird. Diese wird ab dem 1. Oktober 2022 in Höhe von 2,419 Cent pro Kilowattstunde erhoben und dann jedes Quartal neu angepasst. Neben der Gasumlage werden auch noch eine Bilanzierungs- und eine Speicherumlage fällig. Auf die Umlagen fällt zudem die Mehrwertsteuer an, nachdem die EU-Kommission einer Umsatzsteuerbefreiung der staatlichen Umlagen eine Absage erteilt hat. Unklar ist noch, ob die Mehrwertsteuersenkung nur für die Lieferung von Gas gelten wird oder auch auf aus Gas erzeugter Fernwärme.