Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
Referentenentwurf für Jahressteuergesetz 2022 veröffentlicht
Der erste Entwurf für das Jahressteuergesetz 2022, in dem neben technischen Änderungen auch substanzielle Änderungen des Steuerrechts vorgesehen sind, liegt jetzt vor.
Das Bundesfinanzministerium hat im Juli den ersten Entwurf für das Jahressteuergesetz 2022 veröffentlicht. Mit dem Jahressteuergesetz werden traditionell viele Detailregelungen im Steuerrecht angepasst, weil sich durch EU-Recht und Gerichtsurteile Anpassungsbedarf ergeben hat. Auch Regelungen zu Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen sowie Fehlerkorrekturen sind Teil eines jeden Jahressteuergesetzes. In dem Gesetz sind aber auch einige substanzielle Änderungen enthalten, darin die Vorziehung des vollständigen Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgeaufwendungen, um den Urteilen zur Doppelbesteuerung von Renten aus dem letzten Jahr Rechnung zu tragen. Auch die Anhebung des Sparer-Pauschbetrags, des Ausbildungsfreibetrags sowie des Abschreibungssatzes für Wohngebäude sind in dem Gesetz enthalten.
