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Antragsfrist für Energiekostendämpfungsprogramm läuft aus
Unternehmen aus energieintensiven Branchen haben noch bis zum 31. August 2022 Zeit, um einen Antrag auf den Zuschuss aus dem Energiekostendämpfungsprogramm der Bundesregierung zu stellen.
Kurz nach Beginn des Kriegs in der Ukraine hat die Bundesregierung ein Hilfsprogramm für besonders energieintensive Branchen aufgelegt. Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, können seither beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Mio. Euro beantragen. Die Zuschüsse werden zu den Kosten für Erdgas und Strom im Zeitraum Februar bis September 2022 in drei Stufen gezahlt.
Die Förderstufen unterscheiden sich insbesondere nach der Branche, der Zuschussquote, den Maximalbeträgen und einem etwaigen Betriebsverlust. Der Antrag auf den Zuschuss muss vom Unternehmen selbst über das Online-Portal des BAFA gestellt werden. Die Frist für den Antrag läuft am 31. August 2022 aus und ist nicht verlängerbar. Falls Sie für das Programm in Frage kommen und noch keinen Antrag gestellt haben, bleiben damit nur noch wenige Wochen für den Antrag, nach dessen Prüfung ein Abschlag von 80 % des Zuschusses ausgezahlt wird.