Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
Steueridentnummer für Geflüchtete aus der Ukraine
Auch Personen, die nur vorübergehend in Deutschland leben, erhalten eine steuerliche Identifikationsnummer, die Voraussetzung ist für eine längerfristige Tätigkeit oder den Bezug von Kindergeld.
Insbesondere für die Aufnahme einer Arbeit oder die Beantragung von Kindergeld ist die steuerliche Identifikationsnummer unverzichtbar. Eine solche Steueridentnummer erhalten daher auch Geflüchtete und Asylsuchende. Das Bundeszentralamt für Steuern hat dazu Hinweise zur Vergabe der IdNr. an die Betroffenen in deutscher und ukrainischer Sprache auf seiner Website veröffentlicht und weist darin auch darauf hin, dass ein Arbeitgeber für bis zu drei Monate die voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale anwenden kann, wenn die zum Abruf der ELStAM notwendige IdNr. noch nicht vorliegt.
