Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung sollen um 0,3 % steigen
Gesetzlich Versicherte müssen sich im kommenden Jahr auf höhere Beiträge zur Krankenversicherung einstellen.
Die über 57 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen sich auf steigende Beiträge einstellen. Der Bundesgesundheitsminister hat angekündigt, dass der Zusatzbeitrag 2023 um 0,3 % steigen soll. Damit erhöht sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,3 % auf 1,6 %. Zusammen mit dem regulären Beitragssatz von derzeit 14,6 % würde der Beitrag zur Krankenversicherung dann 16,2 % des Bruttolohns betragen. Das wäre der höchste Beitragssatz seit Beginn der gesetzlichen Krankenversicherung.