Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
Berufliche Nutzung eines Computers
Aufwendungen für einen Computer können Sie auch anteilig als Werbungskosten absetzen.
Aufwendungen für einen Computer können Sie auch anteilig als Werbungskosten absetzen. Eine Aufteilung der Aufwendungen ist beim Computer ebenso möglich wie bei einem Pkw. Genauso wie Sie bei einem Pkw anhand der gefahrenen Kilometer den beruflichen Nutzungsanteil ermitteln, können Sie die berufliche Nutzung des Computers anhand der Stunden der beruflichen oder privaten Nutzung ermitteln.
