Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Höhere Jahresgebühr für das Transparenzregister ab 2022
Mit der neuen Eintragungspflicht im Transparenzregister für viele Gesellschaften gehen auch höhere Jahresgebühren einher, die die Unternehmen tragen müssen.
Im letzten Jahr hat sich der Kreis der Unternehmen und Organisationen, die zu einer Eintragung im Transparenzregister verpflichtet sind, drastisch erweitert. So läuft beispielsweise für GmbHs, UGs und Partnerschaftsgesellschaften die Frist zur Eintragung Ende Juni 2022 aus. Verbunden mit dieser neuen Eintragungspflicht ist eine deutliche Erhöhung der Gebühren für die betroffenen Unternehmen. Während die Jahresgebühr 2020 noch bei 4,80 Euro lag, darf der Bundesanzeiger für 2021 schon 11,67 Euro und ab 2022 sogar 20,80 Euro pro Jahr berechnen. Immerhin führen zusätzliche Änderungen der Eintragungen innerhalb eines Jahres nicht zu weiteren Gebühren.
