Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Sachbezugswerte für 2026
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch
- Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
- Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungskonform
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
Auskunftsanspruch umfasst keine steuerlichen Auslandsbeziehungen
Der Auskunftsanspruch im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung umfasst nicht die bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen gespeicherten Daten.
Zwar gibt die Datenschutzgrundverordnung den Bürgern in der EU recht umfassende Auskunftsrechte. Allerdings besteht die Pflicht einer Finanzbehörde zur Information der betroffenen Person nicht, wenn die Erteilung der Information die betroffene Person oder Dritte in die Lage versetzen könnte, steuerlich bedeutsame Sachverhalte zu verschleiern oder die Aufdeckung steuerlich bedeutsamer Sachverhalte wesentlich erschweren würde. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass kein Auskunftsanspruch über die bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen gespeicherten Daten besteht.
