Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle
Anspruch auf Vorsteuervergütung trotz fehlender formeller Angaben
Der Anspruch auf Vorsteuervergütung besteht auch dann, wenn bestimmte formelle Angaben im Vergütungsantrag fehlen.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verlangt das Grundprinzip der Mehrwertsteuerneutralität, dass der Vorsteuerabzug gewährt wird, wenn die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind, selbst wenn der Unternehmer bestimmte formelle Voraussetzungen nicht erfüllt hat. Das Finanzgericht Köln hat deshalb klargestellt, dass der Fiskus den Anspruch auf Vorsteuervergütung nicht verweigern darf, wenn in der Anlage zum elektronischen Vergütungsantrag formelle Angaben wie die UStIDNr. bzw. Steuernummer des leistenden Unternehmers unterblieben sind. Bei unzureichenden Angaben im Antrag müsse die Finanzverwaltung die fehlenden Daten aus den mit dem Vergütungsantrag eingereichten Rechnungen entnehmen.