Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
Renten steigen 2022 deutlich
Durch die anstehende deutliche Rentensteigerung werden erneut viele Rentner erstmals eine Steuererklärung abgeben müssen.
Die Rente steigt zum 1. Juli 2022 in Westdeutschland deutlich um 5,35 % und in den neuen Ländern sogar um 6,12 %. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 5,8 % in den alten Ländern und rund 5,3 % in den neuen Ländern. Durch die deutliche Rentensteigerung werden erneut viele Rentner in die Steuerpflicht rutschen und müssen dann für 2022 erstmals eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die aktuell besonders hohe Inflation lässt darüber hinaus vermuten, dass es auch in den kommenden Jahren zu deutlichen Rentensteigerungen kommen wird, weil Tarifabschlüsse in diesem Jahr höher ausfallen.
