Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
Verfahren zur elektronischen Arbeitslosmeldung gestartet
Ab 2022 ist mit dem elektronischen Personalausweis die Arbeitslosmeldung auch online möglich, ohne dass ein Besuch bei der Arbeitsagentur zwingend notwendig wäre.
Zum 1. Januar 2022 ist eine Neuregelung zur elektronischen Arbeitslosmeldung in Kraft getreten. Neben dem persönlichen Erscheinen in der zuständigen Agentur für Arbeit besteht damit künftig eine rechtssichere elektronische Möglichkeit für die Arbeitslosmeldung. Die elektronische Arbeitslosmeldung nutzt dabei den elektronischen Identitätsnachweis nach dem Personalausweisgesetz. Voraussetzung für die elektronische Arbeitslosmeldung ist daher, dass die Nutzung der sogenannten Online-Ausweisfunktion des Personalausweises aktiviert und ein entsprechendes Lesegerät vorhanden ist.