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Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
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- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform
Methode zur Überprüfung einer Doppelbesteuerung von Renten
Die bisherige Berechnungsmethode zur Überprüfung einer Doppelbesteuerung von Altersrenten ist nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs in vollem Umfang gerechtfertigt.
Im Frühjahr hat der Bundesfinanzhof in mehreren Grundsatzurteilen darüber entschieden, wann eine Doppelbesteuerung von Altersrenten vorliegt. Danach ist eine verfassungswidrige doppelte Besteuerung von Rentenbeiträgen und Rentenbezügen jedenfalls dann nicht gegeben, wenn die Summe der voraussichtlichen steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens ebenso hoch ist wie die Summe der aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Rentenbeiträge. In einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung hat der Bundesfinanzhof nun bestätigt, dass es keine ernstlichen Zweifel an der bisherigen Berechnungsmethode zur Überprüfung einer doppelten Besteuerung von Altersrenten gibt.
