Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
Insolvenzbedingter Ausfall eines privaten Darlehens
Vom endgültigen Ausfall einer privaten Darlehensforderung ist auszugehen, wenn der Insolvenzverwalter gegenüber dem Insolvenzgericht die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat.
Damit Verluste aus einem privaten Darlehen steuerlich abziehbar sind, muss der teilweise oder vollständige Ausfall der Darlehensforderung feststehen. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners reicht dazu in der Regel noch nicht aus. Erst mit Abschluss des Insolvenzverfahrens steht der Darlehensausfall fest. Nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs kann der Verlust jedoch ausnahmsweise schon zu einem früheren Zeitpunkt entstehen, wenn bereits dann objektiv nicht mehr mit einer Rückzahlung zu rechnen ist. Das ist beispielsweis der Fall, wenn der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegenüber dem Insolvenzgericht die Masseunzulänglichkeit anzeigt.