Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
- 
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform
Längere Steuererklärungsfristen auch für 2020 vorgesehen
Auch für 2020 bleibt für die Steuererklärung mehr Zeit, wenn die Erklärung durch den Steuerberater erstellt wird.
Für die Abgabe der Steuererklärungen für 2019 durch den Steuerberater gibt es bereits eine Verlängerung der Abgabefrist um sechs Monate. Nun haben sich die Koalitionsfraktionen auch auf eine Verlängerung für die Erklärungen für 2020 geeinigt, diesmal jedoch nur um drei Monate bis Ende Mai 2022. Auch hier gilt die Verlängerung nur für Steuerberater; wer seine Steuererklärung selbst erstellt, muss diese wie gehabt bis Ende Juli 2021 beim Finanzamt einreichen oder eine Fristverlängerung beantragen.
