Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle
Grunderwerbsteuer auch auf Instandhaltungsrückstellung
Eine Minderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer auf eine Eigentumswohnung um die anteilige Instandhaltungsrücklage ist nicht möglich.
Im Herbst vergangenen Jahres hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass beim Kauf einer Eigentumswohnung der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die darin enthaltene anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern ist. Begründet haben die Richter die Entscheidung damit, dass die anteilige Instandhaltungsrückstellung Teil des Verwaltungsvermögens der Wohnungseigentümergemeinschaft ist und damit nicht zum veräußerbaren Vermögen des Wohnungseigentümers gehört. Da die Finanzämter bisher oft anders vorgegangen sind, haben die obersten Finanzbehörden der Länder angeordnet, die neue Regelung nur auf Kaufverträge anzuwenden, die nach dem Tag der Veröffentlichung des Urteils im Bundessteuerblatt abgeschlossen wurden.