Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
Arbeit in der Werkstatt ist keine Handwerkerleistung
Bei Handwerkerleistungen, die teilweise in der Werkstatt des Handwerkers ausgeführt werden, ist nur der Lohnkostenanteil für die Arbeit im Haushalt vor Ort steuerbegünstigt.
Soweit Arbeiten in der Werkstatt eines Handwerkers erbracht werden, sind die darauf entfallenden Lohnkosten nicht als Handwerkerleistungen steuerlich begünstigt. In der Werkstatt des Handwerkers erbrachte Leistung werden zwar für den Haushalt aber nicht im Haushalt des Steuerzahlers erbracht, meint der Bundesfinanzhof, und ließ deshalb den Lohnkostenanteil für die Arbeit in der Werkstatt nicht für den Steuerbonus gelten. Im Streitfall ging es um ein Hoftor, das ausgebaut, in der Werkstatt des Schreiners in Stand gesetzt und dann wieder vor Ort eingebaut wurde.
