Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
Steueridentnummer soll zur Bürgernummer werden
Aus der Steueridentnummer soll eine universelle Personenkennziffer für den Datenaustausch zwischen allen öffentlichen Behörden werden.
Als 2007 jedem Bürger eine bundeseinheitliche Steueridentnummer zugeteilt wurde, gingen die Gegner auf die Barrikaden, weil sie über kurz oder lang eine Totalüberwachung der Bürger befürchteten. Nun wird ein großer Schritt in genau diese Richtung gegangen. Im Beschluss der Bundesregierung über das Corona-Konjunkturpaket versteckt sich nämlich auch die Absichtserklärung, aus der Steueridentnummer eine verwaltungsübergreifende Bürgernummer zu machen: Um das E-Government voranzutreiben, sollen die verschiedenen Behörden künftig Daten über die Bürger austauschen können und dazu die Steueridentnummer als eindeutiges Ordnungsmerkmal nutzen. Ein Gesetzesentwurf ist noch im Sommer geplant.