Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
Schenkung eines Kommanditanteils unter Vorbehaltsnießbrauch
Trotz eines Vorbehaltsnießbrauchs kann bei der Schenkung eines Kommanditanteils eine Steuerbefreiung für Betriebsvermögen in Frage kommen.
Die Schenkung von Betriebsvermögen unter Vorbehaltsnießbrauch für den bisherigen Betriebsinhaber mag zwar rechtlich eine elegante Lösung für die Betriebsnachfolge sein. Steuerlich ist dabei aber eine sorgfältige Gestaltung notwendig, um unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden. Für die Steuerbefreiung von Betriebsvermögen muss der Nachfolger nämlich trotz der Beschränkungen durch den Vorbehaltsnießbrauch Unternehmerinitiative und -risiko übernehmen. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass auch der Eigentümer eines nießbrauchbelasteten Kommanditanteils Mitunternehmer sein kann und damit die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt. Zwar betraf der Fall die Rechtslage vor der Erbschaftsteuerreform 2008, liefert aber auch für aktuelle Fälle neue Argumentationshilfen für die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt in ähnlichen Fällen.