Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
ElsterFormular ab 2020 nur noch eingeschränkt nutzbar
Die Software ElsterFormular wird ab 2020 von der Finanzverwaltung nicht mehr mit neuen Modulen für Eingabeformulare ausgestattet.
Die Finanzverwaltung hatte bereits vor einem Jahr darauf hingewiesen, dass die Software ElsterFormular letztmalig für die Erstellung der Steuererklärungen und (Vor-)Anmeldungen für das Jahr 2019 zur Verfügung stehen wird. Das bedeutet nicht, dass die Software nun nicht mehr nutzbar wäre, sondern nur, dass für das Steuerjahr 2020 keine neuen Eingabeformulare in der Software mehr verfügbar sein werden. Als Alternative bietet die Finanzverwaltung die Website "Mein ELSTER" an, über die nicht nur Steuererklärungen, sondern auch verschiedene Anträge, Mitteilungen und Einsprüche ans Finanzamt gesendet werden können.
