Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
Sachbezugswerte für 2020
Der Bundesrat hat der Anhebung der Sachbezugswerte für 2020 um rund 3 % zugestimmt.
Der Bundesrat hat inzwischen die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2020 beschlossen. Wie üblich werden sowohl der Wert für eine freie Unterkunft als auch der Wert für Mahlzeiten angehoben. Der Wert für Mahlzeiten steigt diesmal sogar um fast 3 %. Die Sachbezugswerte betragen in 2020 bundeseinheitlich
-
für eine freie Unterkunft monatlich 235 Euro oder täglich 7,83 Euro;
-
für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 8,60 Euro (2019: 8,37 Euro), davon entfallen 1,80 Euro auf ein Frühstück und je 3,40 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 258 Euro (bisher 251 Euro; Frühstück 54 statt 53 Euro, Mittag- und Abendessen 102 statt 99 Euro).